Mund-Nasen-Bedeckung bleibt
Die 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung "Covid-19" vom 21.10.2020 finden Sie / findet ihr hier.
Wichtig für unsere Schulgemeinschaft ist u. a. der 8. Punkt, dem zu entnehmen ist, dass auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden und während des Unterrichts zu tragen ist. Auf dem Schulweg ist die Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls verpflichtend, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg ein Dokument
"Häufig gestellte Fragen zu Corona-Verordnungen im Landkreis Cloppenburg"
erstellt, welches folgende Themenbereiche umfasst:
1. Maskenpflicht und Desinfektion
2. Ausübung des Sports und Vereinslebens bzw. das gesellschaftliche Miteinander
3. Kontaktbeschränkungen
4. Fragen von Eltern und Schülern
5. Informationen für Ein- und Ausreisende sowie Reiserückkehrer
6. Quarantäne