Ausweitung der Maskenpflicht auf den Unterricht nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
Ab Montagmorgen (14.09.2020) besteht für die nächsten zwei Wochen nicht nur eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände, sondern auch eine Maskenpflicht im Unterricht aufgrund von Covid-19-Fällen. Diese gilt sowohl für SchülerInnen als auch für LehrerInnen.
Weiterhin ist aufgrund der derzeitigen umfassenden Maskenpflicht das Essen und Trinken nur noch im Unterricht zu bestimmten Zeiten und/oder in den 5-Minuten-Pausen gestattet. Außerhalb der Unterrichtsräume ist es nicht erlaubt.