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Aktuelles

Erlass des Kultusministeriums

 

Das Kultusministerium hat am 19.05.2021 die "Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 11 bis 13 für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für das zweite Schulhalbjahr 2020/2021: hier: freiwillige Wiederholung der Einführungsphase" veröffentlicht. 

Zwei wesentliche Punkte des Erlasses für Eltern und Erziehungsbereichtige sowie volljährige Schülerinnen und Schüler sind:

  • Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der in diesem Schuljahr 2020/2021 die Einführungsphase besucht, kann ausnahmsweise auf Antrag nach Beschluss der Klassenkonferenz die Einführungsphase im Schuljahr 2021/2022 freiwillig wiederholen. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler. 
  • Der Antrag muss bis zum 11. Juni 2021 bei der Schule gestellt sein. 
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