Kategoriebild: object(stdClass)#1340 (3) {
  ["category_layout"]=>
  string(0) ""
  ["image"]=>
  string(40) "images/beitraege/aktuelles/aktuelles.jpg"
  ["image_alt"]=>
  string(0) ""
}
Komplettes Beitragsbild: NULL
Eigenes Modul: int(0)
Kopfbild allgemein: int(0)

Aktuelles

CGL verbleibt in Szenario A

Das Land Niedersachsen hat eine neue „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)" am 30. Oktober 2020 veröffentlicht.

Es wird grundsätzlich am Präsenzunterricht festgehalten.

Auch wir - das Copernicus-Gymnasium Löningen - verbleiben in Szenario A, da derzeit der Landkreis keine Infektionsschutzmaßnahme für eine Klasse oder Kohorte verhängt hat und somit nur eine der zwei Bedingungen (siehe unten) erfüllt ist, um in Szenario B zu wechseln.

Auszug aus der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 30.10.2020:

„Um den Infektionsschutz in den Schulen aber so hoch wie möglich zu halten, treten mit der neuen Verordnung ab dem kommenden Montag neue Regeln für den Schulbetrieb in Kraft.
Hier die wichtigsten Änderungen in Kürze (siehe § 13 der Verordnung):

  • Ordnet das Gesundheitsamt an einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) eine Infektionsschutzmaßnahme an, muss für 14 Tage auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt nicht für den Primarbereich.
  • Überschreitet die Stadt oder der Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 50 (50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner in 7 Tagen), muss auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, so lange der Wert oberhalb dieser Marke liegt. Auch dies gilt nicht für den Primarbereich.
  • Überschreitet die Stadt oder der Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 100, wechseln Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse angeordnet hat, automatisch in das Unterrichts-Szenario B. Das bedeutet: Unterricht mit geteilten Klassen abwechselnd zu Hause und in der Schule.“ 

Die vollständige Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei finden Sie / findet ihr unter:
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/neue-corona-verordnung-zur-zweiten-welle-194059.html

 

Aus dem Kultusministerium (30.10.2020)

Das Kultusministerium hat eigens für Schulen eine Kurzfassung („Was ändert sich durch die neue Corona-Verordnung im Bereich Schule zum 2. November 2020?“) zusammengestellt, die das obengenannte noch einmal aufgreift und kurz erläutert.

Daraus entnommen ist das folgende Schaubild:

 

Übersicht Regelung 2.11.20 IMG 3435

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok