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16.05.2022

 

16 05 22Quarantane

18.03.2022

Exit1

 

Exit2

 

17.02.2022

2022 02 17 ExitPlan

 

 


Handlungsrahmen Omikron



Das Kultusministerium informiert  - Impfungen für Schülerinnen und Schüler
14.07.2021

Das Kultusministerium möchte mit den zwei folgenden Schreiben, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Schülerinnen und Schüler über die Impfung mit SARS-CoV2 informieren und weist auf die Sonder-Impfaktion für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren am Sonntag, 18.07.2021, hin, die in vielen Impfzentren Niedersachsens stattfindet.
Das Land stellt dafür rund 27.000 Impfdosen bereit. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Hotline (0800) 99 88 665. 

Volljährigen Schülerinnen und Schülern stehen die bekannten Wege zur Vereinbarung eines Impftermins zur Verfügung:
- digitale Kontaktaufnahme zum Impfportal Niedersachsen 
- Anruf bei der landesweiten Service-Hotline unter der Nummer 0800 99 88 665
- Nutzung der Terminbörse des Impfportals
- Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt 

Die vollständigen Mitteilungen des Kultusministeriums:

 

Informationen zu COVID-19-Impfungen 

Stand Juni 2021

Infoblatt Impfung

Info Impfung II

Hier abrufbar als PDF

 

Ab Montag Szenario A

03.06.2021

Ab Montag (07.06.2021) unterrichten wir im Szenario A. Mit dem Wechsel in das Szenario A sind neue Regeln verbunden. Im Detail sind diese im heute versandten Brief an die Schülerinnen und Schüler, welcher hier noch einmal eingesehen werden kann, aufgeführt.

 

Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses

13.04.2021

Unter Punkt 3 „Testungen“ der „Rundverfügung Nr. 15/2021 Zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. April 2021, Online gestellt und somit verkündet am 9. April 2021 https://www.niedersachsen.de/verkuendung“ heißt es:


"a) Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona- virus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Bei den Tests muss es sich entweder 

 aa) um eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Testung) oder 

bb) um einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 (BAnz AT09.03.2021 V 1) erfüllt,

handeln. 

b) Abweichend von a) genügt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 53 des Niedersächsischen Schulgesetzes, Personen im Rahmen der Hilfen zu einer Schulbildung nach § 75 und § 112 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und § 35 a SGB VIII in Verbindung mit § 75 und § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX (Schulbegleitungen) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagesbildungsstätten neben den in den o.a. Buchst. aa) und bb) aufgezeigten Möglichkeiten auch der Nachweis der zweimaligen Durchführung pro Woche eines Testes zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist." 

 

Wie geht es nach den Osterferien weiter?

Eine Zusammenfassung 
10.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

ich hoffe, dass ihr die Ferien trotz der merkwürdigen Umstände einigermaßen genießen konntet. 

Die recht umfangreiche Mail des Kultusministers mit vielen Anhängen haben wir euch bereits weitergeleitet, dennoch möchte ich einige Worte an euch richten, da sich während der Pandemie fast täglich neue Entwicklungen zeigen:


1. Wir werden auch in der kommenden Woche im Szenario C bleiben, weil der Inzidenzwert trotz der Feiertage noch deutlich über 100 liegt. Vielleicht habt ihr gelesen, dass wir erst wieder starten dürfen, nachdem der Wert drei Tage lang unter 100 gefallen ist, wir würden dann am übernächsten Tag wieder starten. 

Natürlich werdet ihr rechtzeitig von uns informiert. 

2. Mir ist klar, dass ihr auch in Bezug auf mögliche Klassenarbeiten bzw. Klausuren „in der Luft hängt.“ Dazu habe ich gestern Abend vom Land einigermaßen verbindliche Informationen erhalten:

    a. Klasse 5 – 10: Schriftliche Arbeiten 

       i. können im Szenario B in allen Jahrgängen in der Schule geschrieben werden,
       ii. im Szenario C dürfen nicht geschrieben werden.

    b. Klausuren 11 – 13: 

       i. In der Oberstufe dürfen Klausuren auch im Szenario C in der Schule geschrieben werden

Das bedeutet, dass in der Klasse 5 – 10 zunächst keine Arbeiten geschrieben werden dürfen, es bleibt uns als Schule lediglich, die weitere Entwicklung abzuwarten. In der Oberstufe dürfen
Klausuren geschrieben werden, und zwar auch außerhalb der normalen Unterrichtszeiten.

3. Nach den Erfahrungen der Schulen, die bereits vor den Ferien mit den Testungen begonnen haben, werden diese nun nicht in der Schule, sondern im Elternhaus durchgeführt. Ich verweise nochmals auf den Brief des Kultusministers. Verweigert ihr oder eure Eltern die Durchführung der Tests, dürft ihr die Schule nicht besuchen und müsst im Homeschooling bleiben. 

Nähere Informationen folgen, sobald sich das Szenario B wieder andeutet.

  

Gerne hätten wir euch am Montag in der Schule begrüßt, und zwar persönlich. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass wir uns bald in der Schule sehen werden. So wünsche ich euch weiterhin Durchhaltevermögen und alles Gute! 

Ralf Göken

 

Vorgehen nach den Osterferien

09.04.2021

Das Kultusministerium hat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche noch einmal die wesentlichen Punkte für das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen zusammenfasst.

Die Pressemitteilung "Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien" kann hier eingesehen werden.

Die Schulen im Landkreis Cloppenburg verbleiben aufgrund des hohen Inzidenzwertes weiterhin im Szenario C.

 

Informationen für die Notbetreuung am CGL ab dem 12.04.2021

09.04.2021


Die Auswertungen der „Test-Woche“, an welcher wir aufgrund von fehlenden Selbsttests nicht teilnehmen konnten, hat ergeben, dass die Schülerinnen und Schüler sich zu Hause testen sollen. 
Um die Schule zu besuchen, ist ein negativer Selbsttest Voraussetzung.

Da der Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg immer noch sehr hoch ist und wir uns weiterhin im Szenario C befinden, ist die Selbsttestung derzeit nur für die Schülerinnen und Schüler wichtig, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Ab Montag, 12.04.2021, beginnt die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6

Um an der Notbetreuung am Montag teilnehmen zu können, muss die Schülerin/der Schüler innerhalb der letzten 12 Stunden vor Schulbeginn einen Schnelltest gemacht haben, der negativ ist.

Die/der SchülerIn muss die „Bestätigung über einen negativen Selbsttest auf das SARS-CoV-2“ sowie das Formular „Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause – Informationen für Eltern“ ausgefüllt und unterschrieben mit in die Schule bringen. (Die Formulare finden Sie weiter unten.)

Ohne die Formulare und somit ohne einen von den Eltern/Erziehungsberechtigten betätigten negativen Schnelltest, darf nicht an der Notbetreuung teilgenommen werden. 

Schülerinnen und Schüler, die ab Montag an der Notbetreuung teilnehmen, erhalten dann in der Schule weitere Schnelltests für zu Hause.

Soll Ihr Kind in die Notbetreuung und Sie haben noch keinen Selbsttest auf das SARS-CoV-2, so können Sie diesen am Montag (12.04.21) im Sekretariat abholen und Ihr Kind kann dann ab Dienstag (13.04.21), sofern alle Formulare ausgefüllt sind und vorliegen, an der Notbetreuung in der Schule teilnehmen. 

Um an der Notbetreuung teilnehmen zu können, müssen die folgenden Formulare ausgefüllt werden:

- Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause - Informationen für Eltern
Bestätigung über einen negativen Selbsttest auf das SARS-CoV-2
 
Grundlage für die veränderten Bedingungen der Notbetreuung:

Elternbrief des Kultusministers vom 01.04.2021

 

Selbsttests am CGL - Vorbereitungen laufen

20.03.2021


Wie das niedersächsische Kultusministerium verlautbaren ließ, beginnen ab Montag in einigen Schulen die freiwilligen Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler auf das Coronavirus SARS-CoV-2 .

Das CGL wartet derzeit noch auf die Tests. Sobald diese eintreffen, könnten auch wir mit der „Testwoche“ starten. 

Weitere Informationen des Kultusministeriums findet ihr / finden Sie hier.

Die Details zum genauen Ablauf der Testungen am CGL werden folgen, sobald die Tests eingetroffen sind. 

  

Aufgrund des hohen Inzidenzwertes weiterhin Szenario C im Landkreis Cloppenburg für die Jahrgänge 5-12

12.03.2021


Im Landkreis Cloppenburg verbleiben die Jahrgänge 5-12 im Szenario C, da der Inzidenzwert weiter über 100 liegt.

Sowohl einen Überblick über die Fallzahlen in Niedersachsen als auch speziell für die einzelnen Landkreise erhalten Sie / erhaltet ihr unter: 

 https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

 

 

Bis zum 05.03.2021 weiter im Szenario C

 24.02.2021

Verlängerung des Szenarios C für die Jahrgänge 5-12
Jahrgang 13 weiter im Präsenzunterricht

Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat bekanntgegeben, dass das Szenario C für die Jahrgänge 5-12 zunächst bis zum 05.03.21 verlängert werde. Die seit einigen Tagen stagnierenden Zahlen und das sehr diffuse Infektionsgeschehen im Land ließen derzeit noch keine weiteren Lockerungen zu. 

Weitere Informationen, wie es nach dem 05.03.21 weitergehen wird, würden nach den Bund-Länder-Gesprächen in der nächsten Woche folgen.

 

10-Punkte-Agenda des Kultusministeriums

"Bildung, Betreuung und Zukunftschancen in der Pandemie sichern"

11.02.2021

Das Kultusministerium hat heute seine 10-Punkte-Agenda veröffentlicht, welche u. a. unter Punkt 1 ORGANISATION einen Ausblick bis Ostern und darüber hinaus gibt.

Im Februar verbleiben die Jahrgänge 5-12 weiterhin im Szenario C, eine Notbetreuung bleibt eingerichtet und der 13. Jahrgang hat weiterhin Präsenzunterricht.

Die 10-Punkte-Agenda finden Sie hier.

 

Informationen zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien

Ab Montag Distanzunterricht – Ausnahme Jahrgang 13

06.01.2021

Das Kultusministerium hat beschlossen:

Ab Montag (11.01.2021) wechseln wir in das Szenario C - Distanzunterricht - für die Jahrgänge 5-12
Präsenzunterricht findet nur für den Jahrgang 13 statt.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der kleinen Lerngruppen am CGL kann der Unterricht des 13. Jahrgangs täglich und in kompletten Kursen erteilt werden. 

Für die Jahrgänge 5 und 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet
Bitte melden Sie Ihr Kind für die Notbetreuung an, indem Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schreiben, da das Sekretariat in dieser Woche nicht besetzt ist. 

Weitere Informationen werden hier und über IServ folgen.



Der Landkreis Cloppenburg veröffentlicht zwei aktualisierte Allgemeinverfügungen

 

Der Landkreis Cloppenburg hat seine Allgemeinverfügungen den Beschlüssen der Landesregierung angepasst.

Hier finden Sie / findet ihr die aktuelle 4. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Schulen vom 16.12.2020

und

die aktualisierte 8. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens im Landkreis Cloppenburg vom 16.12.2020.

 

 

Appell: Homeschooling ab Mittwoch 

14.12.2020

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

die gestrigen Ergebnisse des Treffens der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sowie die Veröffentlichungen in den Medien haben nicht für die gewünschte Klarheit gesorgt. Die kurzfristigen Umsetzungen der Regelungen werfen Fragen auf.

Heute – im Nachgang – sind dann weitere Erläuterungen erfolgt.
Wesentlich für Sie, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, und für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, ist der folgende Passus des Leiters des Ministerbüros des Niedersächsischen Kultusministeriums Frank Stöber, den ich gerne zitieren möchte: 

„Wenn es Ihnen möglich ist, appellieren Sie an die Eltern in aller Deutlichkeit, ihre Kinder ab Mittwoch zu Hause zu lassen. Wer kann, der soll sein Kind zu Hause lassen, wer nicht kann, der findet offene Schulen, in denen Unterricht, angepasst an die Situation und die Gegebenheiten vor Ort, stattfindet. Der Appell muss aber, wie auch in der gestrigen Pressekonferenz, lauten: Bleiben Sie zu Hause bzw. bleibt zu Hause und lassen Sie Ihre Kinder zu Hause.“

Ich kann mich diesem Appell nur anschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Göken

 

Neue Allgemeinverfügungen des Landkreises

27.11.2020

 

Der Landkreis Cloppenburg hat zwei weitere Allgemeinverfügungen veröffentlicht.

Für unsere Schule wichtige Informationen:

  • Wir verbleiben im Szenario B.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Schultages ist weiterhin verpflichtend - auch im Klassenraum am Sitzplatz.
  • Die Ausübung des praktischen Sportunterrichts bleibt untersagt - Ausgenommen von dem Verbot ist der Sportunterricht im Rahmen von vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen. 

Die vollständige Allgemeinverfügung, aus der die obenstehenden Informationen entnommen wurden, finden Sie im Folgenden:

2. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen vom 27.11.2020 

Die zweite veröffentlichte Allgemeinverfügung beinhaltet die Einschränkungen des sozialen Lebens und kann hier eingesehen werden:

7. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens im Landkreis Cloppenburg vom 27.11.2020 

 

Aus dem Kultusministerium

27.11.2020

Informationen des Kultusministeriums sowie den Antrag für eine Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12. und 18.12.2020 im Härtefall finden Sie nachstehend:

Informationen zum Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12. und 18.12.2020 im Härtefall

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12. und 18.12.2020 im Härtefall


Aktualisierung des Rahmenhygieneplans
Kultusministerium veröffentlicht Version 4.1

26.11.2020

Das Kultusministerium hat seinen Hygieneplan nochmals aktualisiert, sodass nun der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Version 4.1“ veröffentlicht worden ist.

Die Veränderungen zur Version 4.0 sind in blau hervorgehoben.

 

 

Neuer Rahmenhygieneplan
Kultusministerium veröffentlicht Version 4.0

21.11.2020

 

Das Kultusministerium hat seinen aktualisierten „Niedersächsische[n] Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Version 4.0“ veröffentlicht.

Änderungen zur vorherigen Version sind blau unterlegt.

Sobald die Einarbeitung der Neuerungen in den schuleigenen Hygieneplan erfolgt ist, wird die überarbeitet Version hier eingestellt.

  

Veröffentlichung des Leitfadens "Schule in Corona-Zeiten-UPDATE"

18.11.2020

Das Kultusministerium hat den Leitfaden "Schule in Corona-Zeiten 2.0" überarbeitet und die aktualisierte Fassung "Schule in Corona-Zeiten-Update" veröffentlicht, welche Sie hier einsehen können.

 

Landkreis Cloppenburg veröffentlicht drei neue Allgemeinverfügungen

Im folgenden finden Sie / findet ihr die drei neuen Allgemeinverfügungen des Landkreises Cloppenburg vom 13.11.2020:

1. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim Vorliegen eines Kontaktes der sogenannten Kategorie 1 innerhalb des infektiösen Zeitraums zu einer Person, die im gleichen Haushalt wohnt, bei der erstmalig ein positiver Be- fund einer mikrobiologischen Untersuchung eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt vom 13.11.2020 

1. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim Vorliegen eines Kontaktes der sogenannten Kategorie 1 innerhalb des infektiösen Zeitraums zu einer Person, die nicht im gleichen Haushalt wohnt, bei der erstmalig ein positi- ver Befund einer mikrobiologischen Untersuchung eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt vom 13.11.2020 

2. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim erstmaligen Vorliegen eines positiven Befundes einer mikrobiologischen Untersuchung eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.11.2020 

 

Wechsel in Szenario B 

Ab Montag (09.11.2020) Schule im Wechselmodell

Der Landkreis Cloppenburg hat beschlossen, dass die Schulen im Landkreis mit Ausnahme der Förderschulen ab Montag, den 09.11.2020, in das Szenario B (Schule im Wechselmodell) wechseln. Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 06.11.2020 finden Sie / findet ihr weiter unten.

Der Unterricht am CGL wird  für die Jahrgänge 5 – 11 tageweise stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge gehen also einen Tag zur Schule und sind einen Tag im Homeschooling.

WICHTIG: Anders als beim vom Kultusministerium vorgegebenen Verfahren für Szenario B hat der Landkreis die Maskenpflicht nicht aufgehoben! Es gilt weiterhin, die Masken auf dem Schulgelände und auch während des Unterrichts zu tragen.

Eine Notbetreuung ist eingerichtet. 

 

Neue Allgemeinverfügung (06.11.2020)

1. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserre- ger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen vom 06.11.2020 

 

5. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg

Gültig ab 04.11.2020

 

Der Landkreis Cloppenburg hat seine "5. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung ,Covid-19´ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens im Landkreis Cloppenburg" veröffentlicht. 

Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 04.11.2020 in Kraft.

Unter anderem ist für unsere Schulgemeinschaft wichtig, dass der Schulsport mit Ausnahme vorgeschriebener Prüfungen untersagt wird.
Aus der Allgemeinverfügung gestrichen ist die Maskenregelung, da diese sich nun aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung ergibt. 

  

Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 30.10.2020

CGL verbleibt in Szenario A

 

Das Land Niedersachsen hat eine neue „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)" am 30. Oktober 2020 veröffentlicht.

Es wird grundsätzlich am Präsenzunterricht festgehalten.

Auch wir - das Copernicus-Gymnasium Löningen - verbleiben in Szenario A, da derzeit der Landkreis keine Infektionsschutzmaßnahme für eine Klasse oder Kohorte verhängt hat und somit nur eine der zwei Bedingungen (siehe unten) erfüllt ist, um in Szenario B zu wechseln.

Auszug aus der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 30.10.2020:

„Um den Infektionsschutz in den Schulen aber so hoch wie möglich zu halten, treten mit der neuen Verordnung ab dem kommenden Montag neue Regeln für den Schulbetrieb in Kraft.
Hier die wichtigsten Änderungen in Kürze (siehe § 13 der Verordnung):

  • Ordnet das Gesundheitsamt an einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) eine Infektionsschutzmaßnahme an, muss für 14 Tage auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt nicht für den Primarbereich.
  • Überschreitet die Stadt oder der Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 50 (50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner in 7 Tagen), muss auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, so lange der Wert oberhalb dieser Marke liegt. Auch dies gilt nicht für den Primarbereich.
  • Überschreitet die Stadt oder der Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 100, wechseln Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse angeordnet hat, automatisch in das Unterrichts-Szenario B. Das bedeutet: Unterricht mit geteilten Klassen abwechselnd zu Hause und in der Schule.“ 

Die vollständige Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei finden Sie / findet ihr unter:
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/neue-corona-verordnung-zur-zweiten-welle-194059.html

 
Aus dem Kultusministerium

Das Kultusministerium hat eigens für Schulen eine Kurzfassung („Was ändert sich durch die neue Corona-Verordnung im Bereich Schule zum 2. November 2020?“) zusammengestellt, die das obengenannte noch einmal aufgreift und kurz erläutert.

Daraus entnommen ist das folgende Schaubild:

Übersicht Regelung 2.11.20 IMG 3435

 

Aktualisierung des Rahmen-Hygieneplans Corona Schule 

23.10.2020

Das niedersächsische Kultusministerium hat seinen Rahmen-Hygieneplan aktualisiert und den "Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 3.2" veröffentlicht.

Unter anderem sind in den folgenden Kapiteln Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen worden:

 

Kapitel 10: Lüftung 

Kapitel 13: Speiseneinnahme - vom Pausenbrot bis zur Schulkantine 

Kapitel 18: Infektionsschutz beim Musizieren 

Kapitel 24: Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen 

Kapitel 24.1: Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen

 

Wesentliche Veränderungen zur vorherigen Fassung sind in blauer Schrift hervorgehoben.

 

Beantwortung häufig gestellter Fragen durch den Landkreis

Der Landkreis Cloppenburg hat häufig gestellte Fragen zum Thema Corona gesammelt und in einem Dokument "Häufig gestellte Fragen zu Corona-Verordnungen im Landkreis Cloppenburg" zusammengefasst.

Des Weiteren können Sie sich / könnt ihr euch auf der Homepage des Landkreises informieren.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 27.10.2020

 

4. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 23.20.2020

Die vollständige 4. Allgemeinverfügung finden Sie / findet ihr hier.

Wichtig für unsere Schulgemeinschaft bleibt u. a. der folgende Auszug (siehe Punkt 8 der Allgemeinverfügung):

[…] An allen öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt auch auf dem Schulweg, wenn die vorgeschriebenen Abstände nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Nds. Corona-VO und die Kontaktbeschränkungen nach Nr. 2 nicht eingehalten werden können. § 3 Abs. 1 – 2, Abs. 3 Nr. 1 – 4, 6, 8 – 10, Abs. 4, Abs. 6 – 7 Nds. Corona-VO sind anzuwenden. 

 

 

3. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 21.10.2020

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 21.10.2020 finden Sie / findet ihr hier

Wichtig für unsere Schulgemeinschaft ist u. a. der folgende Auszug (siehe Punkt 8 der Allgemeinverfügung):

[…] An allen öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt auch auf dem Schulweg, wenn die vorgeschriebenen Abstände nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Nds. Corona-VO und die Kontaktbeschränkungen nach Nr. 2 nicht eingehalten werden können. § 3 Abs. 1 – 2, Abs. 3 Nr. 1 – 4, 6, 8 – 10, Abs. 4, Abs. 6 – 7 Nds. Corona-VO sind anzuwenden. 

 

 

Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6 sowie 11, 12 und 13

Das Gesundheitsamt hat beschlossen, dass unsere Schule für bestimmte Jahrgänge wieder geöffnet wird.

Die Jahrgänge 5, 6 sowie 11, 12 und 13 haben ab Mittwoch, den 30.09.2020, wieder Präsenzunterricht (Unterricht in der Schule). 

Das Kommen der Jahrgänge 11, 12 und 13 wird durch die „Allgemeinverfügung zur teilweisen Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg […] vom 17.09.2020“ möglich, welche die verordnete Quarantäne verkürzt. 

Die Jahrgänge 7, 8, 9 und 10 müssen noch im Homeschooling verbleiben.

Aus der Pressemeldung des Landkreises Cloppenburg vom 28.09.2020:

„Am Copernicus-Gymnasium Löningen waren nach mehreren Positiv-Befunden rund 400 Personen auf das Coronavirus getestet worden. Die Ergebnisse liegen bis auf wenige Fälle vor. Ein Schüler hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Ansonsten ist das Ergebnis bei allen negativ.

Aufgrund der Ergebnislage hat der Landkreis Cloppenburg in Abstimmung mit dem Schulleiter die schrittweise Öffnung des Copernicus-Gymnasiums Löningen verfügt. Die Jahrgänge 5 und 6 sowie 11 bis 13 werden ihren Präsenzunterricht am Mittwoch wieder aufnehmen. Über die weiteren Jahrgänge wird in den nächsten Tagen entschieden.“

Die vollständige Pressemittelung finden Sie unter:

https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=3779

 

Hinweise für den Präsenzunterricht

 Für alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule dürfen, gelten die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Regeln, u. a.:

- Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände

- Maskenpflicht auf dem Schulweg, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zueinander nicht eingehalten werden kann

Nachzulesen hier: 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg

 

Um eventuelle Unsicherheiten zu nehmen, ob eine Schülerin oder ein Schüler in die Schule gehen sollte, obwohl sie / er sich krank fühlt, möchten wir noch einmal auf das vom Kultusministerium veröffentlichte Organigramm „Darf mein Kind in die Schule?“ verweisen.

 

Brief des Kultusministers vom 25.09.2020

Adressat: Eltern und Erziehungsberechtigte

 

Im Folgenden finden Sie, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, einen Link, welcher zu dem vom Kultusminister Herrn Tonne veröffentlichten Brief, erschienen am 25.09.2020, führt.

Thematisiert werden u. a.:

- Präsenzunterricht

- Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern

- Zuständigkeiten für Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen

Brief des Kultusministers Herrn Tonne vom 25.09.2020

 

Weitere Informationen des Kultusministeriums finden Sie unter:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html

 

Schule bleibt geschlossen – Homeschooling wird fortgesetzt

 Das Schul- und Kulturamt Cloppenburg lässt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Cloppenburg verlautbaren:

 

Die Schule bleibt weiterhin geschlossen:

Von der Wiedereröffnung der Schule bzw. Wiederaufnahme des laufenden Unterrichts wird dringend durch das Schul- und Kulturamt sowie das Gesundheitsamt abgeraten.

Die Ergebnisse aller durchgeführten Corona-Tests sollen abgewartet werden.

Es könne nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, dass alle Testergebnisse bis Montag ausgewertet sein werden.

Des Weiteren seien nicht alle Schülerinnen und Schüler zur Testung erschienen.

Dies bärge das Risiko, dass akute Infektionen noch bestünden.

Ein konkreter Tag zur Planung einer Wiederöffnung der Schule stehe von Seiten des Gesundheitsamtes noch nicht fest.

 

Homeschooling wird fortgesetzt:

Die Schülerinnen und Schüler werden also im Rahmen von Homeschooling (bis auf Weiteres) unterrichtet.

 

Darf mein Kind in die Schule?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 Eltern Übersicht Corona klein

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html

 

Allgemeinverfügungen des Landkreises Cloppenburg

 

Im Folgenden finden Sie die „Allgemeinverfügungen des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung ‘Covid-19‘ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Absonderung in sog. häusliche Quarantäne

Allgemeinverfügung vom 17.09.2020

Allgemeinverfügung vom 21.09.2020

 

Was bedeutet Quarantäne und wer steht unter Quarantäne?

 

Informationen zur häuslichen Quarantäne des Robert Koch-Instituts:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile


Hinweise zur Quarantäne des Landes Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-quarantane-187498.html

 

Aktuelle Infos zu den Beschlüssen der Landesregierung

Informationen für das Schuljahr 2020/2021

Wie wird es in diesem Schuljahr weitergehen?

Das niedersächsische Kultusministerium hat beschlossen, dass die Schulen im eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) in das Schuljahr 2020/2021 starten werden.

Detaillierte Angaben zu Szenario A sowie den beiden anderen Szenarien (B und C) finden Sie hier:

Schule in Corona-Zeiten 2.0

Auf Grundlage des neuen Hygieneplans des niedersächsischen Kultusministeriums wurde der schuleigene Hygieneplan des CGL ebenfalls überarbeitet.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte finden Sie hier.

 

 

Klassenfahrten/Schulgemeinschaftsfahrten/Studienfahrten

In Bezug auf die Klassenfahrten im ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2020/21 empfiehlt der Kultusminister angesichts der unvorhersehbaren Infektionslage und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens sowie veränderter Reiseroutinen mit Abstandswahrung und Hygienevorschriften, keine Klassenfahrten im Kalenderjahr 2020 durchzuführen. Wir folgen dieser Empfehlung und werden alle geplanten Fahrten im Kalenderjahr 2020 stornieren, damit geleistete Zahlungen erstattet werden können.

Heino-Fahrt

Besonders betroffen macht uns natürlich der Entfall der Heino-Fahrt; die Fahrt sollte für uns als Schulgemeinschaft ein unvergessliches Erlebnis werden.

Studienfahrten

Auch die vor den Herbstferien anstehenden Studienfahrten müssen leider entsprechend entfallen.

Fahrten im Schulhalbjahr 2020/21

In Bezug auf die geplanten Schulfahrten des zweiten Schulhalbjahres 2020/21 (u.a. Tulfes, Berlin) ist aus verschiedenen Gründen noch keine Entscheidung getroffen worden.

 

hygiene1Hygieneplan

Mit dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts sind viele Vorgaben des Infektionsschutzes umzusetzen. Hierzu wurde ein auf unsere Schule zugeschnittener Hygieneplan entwickelt.

Notbetreuung bleibt bestehen

Auch in den kommenden Wochen gibt es für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen eine Notbetreuung.

Informationen zum Fernunterricht

Die jeweiligen Fachlehrer versorgen die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben über das schulinterne IServ. Die verpflichtend zu bearbeitenden Aufgaben werden unter dem Modul „Aufgaben“ von den Lehrkräften hochgeladen und müssen im angegeben Zeitfenster von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet und Lösungen hochgeladen werden.

Die Lehrkräfte sind über E-Mail sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Eltern zu erreichen. Alle E-Mail-Adressen sind im IServ-Adressbuch gespeichert. Hilfestellungen für den Umgang mit IServ finden Sie unter Service -> IServ-Hilfen.

Das Sekretariat ist täglich von 08.00 bis 13:00 zur persönlichen Kontaktaufnahme für Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler besetzt.

Richtwerte für die tägliche Lernzeit:

Jahrgang  Richtwert
 5 - 8  3,0 Zeitstunden täglich (15 Std. pro Woche)
 9 - 10  4,0 Zeitstunden täglich (20 Std. pro Woche)
 11 - 12  6,0 Zeitstunden täglich (30 Std. pro Woche)

Krankmeldungen auch bei Heimarbeit:

Aufgrund der weiterhin bestehenden Schulpflicht erfolgen die Krankmeldungen – wie gewohnt – im Sekretariat. Auch während des Heimarbeitens muss das Sekretariat im Krankheitsfall informiert werden.

Leitfaden des Kultusministeriums

Unter dem Titel Lernen zu Hause hat das Niedersächsische Kultusministerium einen Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler herausgebracht.

 

 

Alte Beschlüsse

Die Landesregierung hat aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus festgelegt:

Der Schulbetrieb mit Präsenzunterricht wird jahrgangsweise nach und nach wieder aufgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Präsenzunterricht. Alle übrigen Schüler werden im Fernunterricht beschult.

 

Der Unterricht entfällt bis zum 18.04.2020. Offizieller Wiederbeginn des Unterrichts ist der 20.04.2020.

Vom 16. - 27.03.2020 sowie vom 15. - 17.04.2020 bieten wir für die Jahrgänge 5 - 8 eine Notfallbetreuung an. Alle schulischen Veranstaltungen, die für diesen Zeitraum angesetzt sind, müssen verschoben werden.

Die Notfallbetreuung wird auch während der Werktage in den Osterferien angeboten!

Ebenso sind durch die Landesregierung alle Schulfahrten bis zu den Sommerferien verboten. Leider fällt in diesen Zeitraum auch die Schulgemeinschaftsfahrt nach Heino. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier!

Für allgemeine Anliegen ist Frau Fein jeweils von 09:00 - 12:30 Uhr erreichbar, in den Osterferien gilt eine gesonderte Regelung.

Ergänzungen finden Sie im Elternbrief des Schulleiters vom 17. März 2020.

Neben den von den Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellten Aufgaben bietet das Land Niedersachsen den Schülerinnen und Schülern aber auch Lehrkräften und Eltern eine Sammlung von digitalen Lernhilfen unter dem Motto Lernen zu Hause an.

Wir informieren Sie auf dieser Seite über neue Entwicklungen.

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